Arbeitsrecht
ARBEITNEHMER; Bei einem Arbeitnehmer handelt es sich um eine Person, die angelehnt an einen Arbeitsvertrag entsprechend dem 2. Artikel des Arbeitsrechts Nr. 4857 beschäftigt ist. Bei dem Arbeitnehmer handelt es sich um die Person, die sich dazu verpflichtet, gebunden an den Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum oder kontinuierlich gegen Entgelt zu arbeiten. Da der Arbeitnehmer die Person ist, die sich dazu verpflichtet, unter der Anweisung und Leitung des Arbeitgebers zu arbeiten, können juristischen Personen in keiner Form die Eigenschaft eines Arbeitnehmers erlangen.
ARBEITGEBER UND ARBEITGEBERVERTRETUNG; Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die den Arbeitgeber entsprechend dem Arbeitsvertrag im Gegenzug für Entgelt beschäftigt und die Befugnis besitzt dem Arbeitgeber Befehle und Anweisungen zu geben. Es können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen oder nicht juristische Gemeinschaften die Eigenschaft als Arbeitgeber erwerben. Um die Eigenschaft des Arbeitgebers zu erlangen ist es nicht zwingend, dass der Arbeitgeber Eigentümer der Arbeitsstätte ist oder die Arbeitsstätte leitet. Nach Artikel 2 des Arbeitsrechts sind die Vertreter des Arbeitgebers die Personen, im Namen des Arbeitgebers handeln und im Management der Arbeit, des Arbeitsplatzes und des Unternehmens tätig sind.
ARBEITSSTÄTTE; Entsprechend dem Artikel 2 des Arbeitsrechts wird die Einheit, die durch den Arbeitgeber durch materielle oder nicht materielle Elemente und zusammen mit dem Arbeitnehmer zum Zweck der Herstellung von Waren oder Dienstleistungen organisiert wird, Arbeitsstätte bezeichnet. Die Arbeitsstätte bildet im Umfang mit der Arbeitsorganisation, die mit den an die Arbeitsstätte gebundenen Örtlichkeiten, Zusätzen und Fuhrpark erstellt wurde, ein Ganzes.
Gründe für die Beendigung des Arbeitsvertrages;
Das Ableben des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers; eine Vereinbarung zwischen den Parteien; eine Befristung; Einstellung der Veröffentlichung der Zeitung; der Verkauf eines Schiffs in der Form, dass es die türkische Flagge verliert; die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages oder Nichtigkeit; Kündigung.
Finanzielle Resultat der Beendigung eines Arbeitsvertrags;
Abfindung für die Dienstjahre; Kündigungsabfindung; Abfindung aufgrund Arglist; Abfindung aufgrund ungerechter Kündigung sowie sonstige Forderungen.
Klage zur Wiedereinstellung
Ein Arbeitnehmer, der davon ausgeht, dass der Vertrag wegen ungültiger Gründe gekündigt wurde, muss ab Zustellung der Kündigung binnen einer Verwirkungsfrist von 1 Monat eine Klage zur Feststellung der Ungültigkeit der Kündigung und Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht einreichen. Bei Klageeinreichung werden Antragsgebühren sowie Gebühren für Urteil und Niederschrift entnommen.