Erbrecht
Lösung der Streitigkeiten im Bereich des Erbrechts
Das Erbrecht ist im Zivilgesetz geregelt. Sollte eine Person verstorben oder ein Verschollenheitsurteil erfolgt sein, regelt das Erbrecht die Aufteilung des Erbvermögens sowohl zwischen den gesetzlichen als auch zwischen den sonstigen Erben.
Die Erben unterteilen sich im Erbrecht zwischen gesetzliche und ernannte Erben. Das dritte Buch des Zivilgesetzes (Art. 495-628 des Türkischen Zivilgesetzes) gilt dem Erbrecht. Der erste Teil (Art. 495-574 des Türk. Zivilgesetzes) zeigt die Erben, erste Abschnitt hingegen (Art. 495-501 des Türk. Zivilgesetzes) die gesetzlichen Erben. Die gesetzlichen Erben sind die Blutsnachkommen des Erblassers (Art. 495-498 des Türk. Zivilrechts). Diese sind die Nachkommen des Erblassers (Art. 495 des Türk. Zivilrechts), die Mutter und der Vater (Art. 496 des Türk. Zivilrechts), die Großmutter und der Großvater (Art. 497 des Türkischen Zivilrechts). Auch der lebende Ehepartner gehört zu den gesetzlichen Erben (Art. 499 des Türk. Zivilrechts). Auch das Adoptivkind (Art. 500 des Türk. Zivilrechts) und der Staat (Art. 501 des Türk. Zivilrechts) sind gesetzliche Erben.
Ein ernannter Erbe hingegen ist kein gesetzlicher Erbe des Erblassers, hierbei handelt es sich um die Person, dem der Erblasser durch eigene Verfügung ein Erbe hinterlassen hat.
Sollte der Erblasser keine Verfügung gebunden an jeglichen Tod aufgestellt haben, wird wie im Zivilgesetz geregelt, die Erbaufteilung zwischen den gesetzlichen Erben erfolgen. Sollte der Erblasser jedoch vor dem Ableben ein Testament oder ein Erbvertrag ausgestellt haben, wird der letzte Wille, fortbestehend der Pflichtanteile der gesetzlichen Erben, auf die im Testament aufgeführte Weise erfolgen.
In diesem Zusammenhang bietet unsere Kanzlei vorrangig mit der Verwirklichung der Verfügungsformalitäten gebunden an den Tod, der Bestimmung des Nachlasses und der Auflösung der Miteigentümerschaft an dem Vermögen die dem Gesamthandseigentum unterliegen (Teilungsklage), die Formalitäten der Erbausschlagung und falls Verfügungen des Erblassers bestehen, die den Pflichtanteilen schädigend, auch bei der Annullierung dieser Verfügungen Rechtshilfe für jegliche Angelegenheiten im Bereich des Erbrechts.
Unsere rechtlichen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Erbrechts
Unsere Kanzlei bietet lediglich innerhalb der Grenzen von Adana rechtliche Dienstleistungen hinsichtlich Erbangelegenheiten; die durch unsere Kanzlei angebotenen rechtlichen Dienstleistungen sind nachstehend zusammengefasst:
- Aufstellung eines Testaments und Erbvertrags oder Klage zur Annullierung des Testaments oder Erbvertrags
- Einholung des Erbscheins (Nachlassbeschlusses)
- Feststellung des als Erbe verbliebenen Vermögens (Feststellung des Nachlasses) und zur Aufteilung des Erbes zwischen den Erben, die Klage zur Auflösung der Miteigentümerschaft (Teilungsklage)
- Klage zur Annullierung der Verfügung, falls der unberechtigte Übertrag des Vermögens des Erblassers an Nichterben der Fall ist,
- Erbausschlagung, falls der Erblasser den Erben Schulden hinterlassen hat
- Formalitäten der Ausschließung der Erben mit Pflichtanteil durch den Erblasser durch eine an den Tod gebundene Verfügung
- Annullierungs- und Herabsetzungsklagen der an den Tod gebundenen Verfügungen