Handelsrecht
Gegenstand des Handelsrechts
Das Handelsrecht ist ein Rechtsbereich, der aus den Bestimmungen gebildet wird, die an Ereignissen mit geschäftlicher Eigenschaft angewandt werden. Im weitesten Sinne tragen nicht nur die im Handelsgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen, sondern insbesondere auch Bestimmungen, die an handelsrechtlichen Ereignissen wie das Schuldenrecht, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht angewandt werden können, Handelseigenschaft und sind dem Handelsrecht inbegriffen.
Unternehmen
Ist entsprechend dem 11. Artikel des Handelsrechts ein Betrieb mit kontinuierlicher und unabhängiger Fortsetzung der Tätigkeiten für Einkünfte über der für Handelsbetriebe festgelegten Grenze.
Sitz des Unternehmens
Jedes Unternehmen hat einen Sitz. Sollten die dem Betrieb zugehörigen Tätigkeiten am gleichen Ort geführt werden, so ist dies der Sitz. Sollten sich die verwaltungstechnischen, rechtlichen und geschäftlichen Tätigkeiten (Verwaltungszentrum) und der Produktionsort (Produktionszentrum) hingegen an unterschiedlichen Orten befinden, so gilt das Verwaltungszentrum als Unternehmenssitz. Bei Örtlichkeiten und Verkaufsgeschäften, die an das Unternehmen gebunden ihre eigenen industriellen oder kommerziellen Tätigkeiten führen, unabhängig davon ob es sich in der Handelsregisterumgebung des Sitzes oder an einer andere Handelsregisterumgebung befindet, ein unabhängiges Kapital oder eine Buchhaltung hat oder nicht, handelt es sich um Niederlassungen.
Aus Sicht der Befugnis der Gerichte, die Resultate ein Sitz oder eine Niederlassung zu sein
Klagen, die aus den Tätigkeiten der Niederlassung herrühren, können sowohl am Ort des Sitzes, als auch am Ort der Niederlassung eingereicht werden. Die Ausnahme bildet hier das Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren auf dem Insolvenzweg. Selbst wenn es durch einen mit der Niederlassung erfolgten Vorgang herrührt, kann die Vollstreckung auf dem Insolvenzweg nur am Ort des Sitzes erfolgen und auch das Insolvenzverfahren kann nur am Ort des Sitzes eingeleitet werden.
Aufgrund der durch diese Niederlassung erfolgten Vorgänge kann keine Klage am Ort einer anderen Niederlassung erfolgen.
Kaufmann
Kaufmann ist, wer ein Unternehmen, auch wenn nur teilweise, im eigenen Namen betreibt. Die Bestimmung wird durch drei Komponenten gebildet: das Bestehen eines Unternehmens, das Betreiben eines Unternehmens und die Unternehmenstätigkeiten müssen (auch wenn nur teilweise) auf den eigenen Namen laufen.
Resultate daraus, ein Kaufmann zu sein
Der Insolvenz unterliegen; Auswahl und Verwendung des Handelsnamens; die Eintragung des Unternehmens im Handelsregister; Führen eines Handelsbuches; Registrierung in den Handels- und Gewerbekammern; sich wie ein umsichtiger Geschäftsmann zu verhalten; den Handelsgewohnheiten und Traditionen unterliegen; Vergütungs- und Zinsforderung; Forderung der Minderung der Geschäftsvermutung und Strafen.
Handelsregister
Das Handelsregister ist eine offizielle rechtliche Einrichtung, die Informationen über das Handelsunternehmen zur Verfügung stellt, erstellt und somit Rechtssicherheit bietet. Das Handelsregister registriert Informationen zum Inhaber des Unternehmens, dem Tätigkeitsbereich, dem Niederlassungsort, dem Zweck, der Verantwortlichkeit und Vertretung. Diese Informationen werden zusätzlich auch im Handelsregisterblatt der Türkei veröffentlicht.
Handelsname
Der Handelsname dient dazu, den Unternehmensinhaber von anderen Unternehmensinhabern zu unterscheiden. Der Handelsname ist personalisiert und ermöglicht es dem Unternehmen, sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Bei der Erfüllung dieser Funktion wird die auf den Firmen basierende Trägerfunktion übernommen. Jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet einen Handelsnamen auszuwählen und diesen zu verwenden. Der Kaufmann hat den ausgewählten Handelsnamen in das Handelsregister am Sitz des Unternehmens einzutragen und veröffentlichen zulassen.