Schadensrecht
Schadensrecht / Schadensersatzklage
Das Schadensrecht behandelt Entschädigungsstreitigkeiten aufgrund einer unrechtmäßigen Handlung oder sonstiger Gründe. Allgemein gibt es mit der „immateriellen Schadensersatzklage“ und die „immaterielle Schadensersatzklage“ zwei Arten von Schadensersatzklagen:
Die materielle Schadensersatzklage, kann sowohl aus körperlichen Schäden, wie dem Wegfall der Unterstützung durch den Tod, Behinderung und Verlust der Arbeitskraft herrühren, als auch durch Schädigung der Vermögenswerte entstehen.
Die immaterielle Schadensersatzklage, wird aufgrund der Schädigung der geistigen Integrität des Klägers durch eine unrechtmäßige Handlung oder einen Vorgang zum Zwecke der Behebung der immateriellen Leiden eingereicht.
Die materielle und immaterielle Schadensersatzklage; ist eine Klageart, die Streitigkeiten aus voneinander völlig unterschiedlichen Rechtsgründen löst wie z.B. Vertragsverletzungen aus dem Schuldenrecht, Verletzungen oder Tod infolge eines Verkehrsunfalls, Tod infolge eines Ärztefehlers (Berufsvergehen), Entschädigung oder Abfindung durch das Arbeitsrecht, Verletzung oder Tod aufgrund eines Arbeitsunfalls, Begehung einer Straftat, Scheidungsklagen.
Anwälte die Schadensersatzklagen führen werden im Volksmund Entschädigungsanwälte genannt.