Versicherungsrecht
Was ist das Versicherungsrecht?
Das Rechtsgebiet, welches die Gesamtheit der gesetzlichen Regeln über die Versicherungsbeziehung und die Geschäfte und Tätigkeiten der mit Versicherungen beschäftigten Unternehmen regelt und diese Regeln innerhalb eines bestimmten Systems prüft, wird Versicherungsrecht genannt. Mit der weitesten Trennung können wir das Versicherungsgesetz in das individuelle (private) Versicherungsrecht und das Sozialversicherungsrecht unterteilen.
Individuelle (private) Versicherung: Es ist eine aus freiem Willen entstehende Risikoabsicherung, zur Absicherung privater Interessen einzelner Personen gegen unterschiedliche Risiken.
Sozialversicherung: Hierbei handelt es sich um eine meist obligatorische Versicherung, die mit der Absicht der Gewährleistung der sozialen Sicherheit bestimmter Personengruppen per Gesetz gegründet wurde (SGK – Sozialversicherungsanstalt)
Weshalb gibt es das Versicherungsrecht?
Parallel zur schnellen Entwicklung von Versicherungen in unserem Land, steigt auch von Tage zu Tag die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Versicherungsanwendung ergeben.
Bei der Versicherungsanwendung verursachen Angelegenheiten wie, ob das Risiko entstanden ist oder nicht, ob es sich im Umfang der Versicherung befindet oder nicht, der Schuldstatus und die diesbezügliche Auswirkung auf die Versicherung und Regress der Zahlung durch die schuldige Person, bei einer Vielzahl von Verträgen zum Streitfall.