Vertragsrecht
Was ist ein Vertrag
Verträge bilden eine der wichtigsten Arten von rechtlichen Vorgängen. Hiermit setzen die Parteien mit ihrem eigenen Willen die zwischen einander anzuwendende rechtliche Norm; setzen ihre eigenen Gesetze. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei dem Begriff Vertrag sowohl um ein Rechtsgeschäft als auch um ein Rechtsverhältnis.
Vertragsform
Das Mittel zur Erklärung eines Willens, die äußerliche Form oder die Art wird Form bezeichnet. Jeder Vertrag, rechtlicher Vorgang und sogar jede Willenserklärung hat in diesem Sinne eine Form. Eine formlose Willenserklärung ist nicht möglich. Wenn aus diesem Grund davon die Rede ist, dass eine Willenserklärung, ein Rechtsgeschäft oder Vertrag nicht an eine Form gebunden ist, so ist sie nicht formlos, sondern es ist gemeint, dass die Gültigkeit der Willenserklärung, des Rechtsgeschäfts oder Vertrags keiner bestimmten Form unterliegt, also mit irgendeiner mündlichen, schriftlichen oder offiziellen Art von Form erfolgen kann; kurz gesagt bedeutet dies Formfreiheit. Wenn dagegen die Formbedingung erwähnt wird, so ist für die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts und die Entstehung von Resultaten dies unbedingt in der gesetzlich oder durch die Parteien vorgesehenen Form zu erfolgen.
Vorteil der Form des Vertrags
Die Form gibt dem Vertrag Rechtskraft; die Form gibt dem Vertrag Klarheit; die Formpflicht bringt Nachweis, Sicherheit und Leichtigkeit, sorgt für Publizität und Vertrauen.
Einhaltung der Formpflicht
Ein Vertrag, der nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist, hat keine Gültigkeit. Sollte tatsächlich entsprechend dem Art. 11/2 des Schuldenrechts über den im Gesetz vorgesehenen Umfang und der Resultate der Form kein anderweitiges Urteil gegründet sein, so ist ein an diese Form nicht gehaltener Vertrag ungültig.
Ungültiger Vertrag
Gründe, die einen Vertrag ungültig machen: Der Inhalt des Vertrags ist unmöglich, rechts- und sittenwidrig; beide oder einer der Vertragspartner besitzt keine Urteilsfähigkeit und somit keine Geschäftsfähigkeit; die Nichteinhaltung der Formpflicht; Scheingeschäft; die Nichterteilung der erforderlichen Genehmigung und einige Annullierungsklagen.
Verträge zum Schein
Muvazaa, iki tarafın gerçek iradesiEin Scheinvertrag stellt eine Form des gewollten Fehlverhaltens (vorher abgesprochen) zwischen dem tatsächlichen Willen und den Aussagen beider Parteien dar. Bei der Festlegung der vertraglichen Form und Bedingungen ist es notwendig, nach dem tatsächlichen Willen beider Parteien zu suchen, ohne die ihrerseits verwendeten Namen und Formulierungen zur Verschleierung der wahren Natur des Vertrags zu berücksichtigen.
Unverhältnismäßigkeit bei Verträgen (Übermäßige Übervorteilung)
Wenn ein klares Ungleichgewicht zwischen den gegenseitigen Vereinbarungen (Auswirkungen) eines Vertrags besteht, kann der Geschädigte binnen eines Jahres durch Mitteilung der Annullierung dieses Vertrags die Erstattung seiner Ausgaben fordern, falls diese Disproportion durch Ausnutzung der finanziellen Schwierigkeiten oder Leichtsinn oder Unerfahrenheit des Geschädigten entstanden ist.